TestRail Server Unbefristete Lizenzbedingungen
Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch.
MIT DER BESTELLUNG, DEM DOWNLOAD, DER INSTALLATION ODER DER NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE VON GUROCK SOFTWARE GMBH (NACHFOLGEND: GUROCK) AKZEPTIERT DIE PERSON SELBST ODER DIE FIRMA/ORGANISATION, FÜR DIE DIE PERSON HANDELT (ZUSAMMEN NACHFOLGEND: DER KUNDE), DIE FOLGENDEN SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN (NACHFOLGEND: DIE BEDINGUNGEN). WENN DER KUNDE DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIERT, DARF ER DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN. DAS DATUM DES INKRAFTTRETENS DIESER BEDINGUNGEN IST DER TAG, AN DEM DER KUNDE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ENTWEDER BESTELLT ODER HERUNTERLÄDT ODER INSTALLIERT, JE NACHDEM, WAS ZUERST EINTRITT.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Bedingungen ist TestRail Server, jedes Update oder Upgrade davon oder jede Testversion (im Folgenden: die lizenzierte Software). Die lizenzierte Software ist eine Testmanagement-Software, die von Software-Teams zur Verwaltung von Software-Tests verwendet werden kann.
Gemäß diesen Bedingungen gewährt Gurock dem Kunden eine unbefristete, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Software, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen (im Folgenden: die Lizenz). Die Lizenz bleibt in Kraft, bis der Kunde die Nutzung der lizenzierten Software einstellt oder bis Gurock die Lizenz aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden kündigt.
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil zwischen Gurock und dem Kunden, es sei denn, Gurock stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Gewerbliche Schutzrechte und deren Bezeichnungen
Die lizenzierte Software ist Eigentum von Gurock und durch Urheberrechtsgesetze, gewerbliche Schutzrechte und andere nationale gesetzliche Bestimmungen sowie durch Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
Gurock behält sich alle Rechte, insbesondere Urheber-, Patent-, Marken- und weitere gewerbliche und sonstige Schutzrechte an der Lizenzsoftware, ihrer Dokumentation sowie deren Änderungen und Ableitungen vor. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht an der Lizenzsoftware und deren Dokumentation, nicht jedoch das Eigentum.
Kennzeichnungen, Marken oder Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte oder andere Formen der Rechtsinhaberschaft innerhalb der lizenzierten Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie müssen zusammen mit der lizenzierten Software auf jeder Kopie übertragen werden.
3. Nutzungsrechte
Gurock räumt dem Kunden das unbefristete, nicht ausschließliche Recht ein, die Lizenzierte Software ausschließlich in Objektcodeform auf einem einzigen Computer-Serversystem zu installieren, zu laden, auszuführen und zu nutzen, damit der Kunde die Lizenzierte Software für den vorgesehenen Zweck gemäß den folgenden Bestimmungen nutzen kann. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierte Software ausschließlich für die Anzahl der aktivierten Benutzer zu installieren und zu nutzen, für die er die entsprechende Lizenzgebühr bezahlt hat. Die Aktivierung eines Benutzers erfordert die Erstellung eines Benutzerkontos.
Daher ist der Kunde verpflichtet, für jede Person, die die lizenzierte Software nutzt, eine Benutzerlizenz zu erwerben. Der Kunde ist berechtigt, ein Benutzerkonto zu deaktivieren und stattdessen ein anderes Benutzerkonto hinzuzufügen und zu aktivieren. Der Kunde kann weitere autorisierte Benutzerkonten für die lizenzierte Software hinzufügen, indem er weitere Lizenzen von Gurock erwirbt. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Benutzerkonto für mehrere Benutzer zu verwenden.
Der Kunde ist berechtigt, zusätzlich eine Sicherungskopie und übliche Datensicherungen in angemessener Anzahl zu erstellen.
Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf die dem Kunden zur Verfügung gestellten Lizenzschlüssel zu verhindern.
Der Kunde darf den Programmcode nicht in andere Codeformen übersetzen (Dekompilierung) oder andere Methoden anwenden, die darauf abzielen, den Code der Software in den verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung offenzulegen (Reverse Engineering).
Der Kunde ist berechtigt, die Lizenzsoftware einmalig unter vollständiger Übertragung der eingeräumten Rechte an einen Dritten weiterzugeben oder zu veräußern, wenn der Dritte sich mit der Weitergeltung dieser Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt. In diesem Fall hat der Kunde alle von ihm erstellten Kopien der Lizenzsoftware an den Käufer oder Erwerber zu übertragen bzw. zu löschen. Die Identität des Dritten ist Gurock mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenzsoftware und das eingeräumte Recht auf den Dritten zu übertragen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Dritte gegen diese Bedingungen verstoßen oder gewerbliche Schutzrechte von Gurock verletzen wird.
Die lizenzierte Software darf weder vermietet, verpachtet, verliehen noch in Form von Unterlizenzen übertragen werden.
Jede weitere Nutzung der lizenzierten Software bedarf einer zusätzlichen Rechteeinräumung durch Gurock.
Das Recht zur Nutzung der Software wird erst mit der Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr durch den Kunden und durch die Verwendung des von Gurock zur Verfügung gestellten Lizenzschlüssels gültig.
4. Testversionen
Die TestRail-Testversion der lizenzierten Software wird dem Kunden ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken überlassen. Eine Weitergabe dieses Softwarepakets an Dritte ist untersagt. Diese Testsoftware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung zur Verfügung gestellt. Gurock kann die Funktionalität der Testversion nach eigenem Ermessen einschränken.
Die TestRail Beta-Version der lizenzierten Software wird dem Kunden ausschließlich zu Testzwecken überlassen. Eine Weitergabe dieses Softwarepakets an Dritte ist untersagt. Diese Testsoftware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung zur Verfügung gestellt. Gurock kann die Funktionalität der Testversion nach eigenem Ermessen einschränken.
Abweichend von Ziffer 3 ist der Kunde nur berechtigt, Testversionen für den vereinbarten begrenzten Zeitraum von TestRail Trial oder TestRail Beta zu nutzen.
5. Beschränkungen der Nutzung und Verwertung
Die Verwendung und Nutzung der Lizenzsoftware für militärische, kerntechnische, luft- und kraftfahrzeugtechnische Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Soll die Lizenzsoftware direkt oder indirekt in einem der vorgenannten Bereiche oder in anderen softwaregesteuerten oder -beeinflussten Bereichen, in denen das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet sein kann, eingesetzt werden, bedarf dies einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit Gurock.
6. Garantie
6.1 Der Kunde hat die Lizenzsoftware unverzüglich nach der Installation zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Softwaremängel sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursachen in Mängeln der betroffenen Lizenzsoftware und in wesentlichen Funktionsabweichungen zwischen der gelieferten Lizenzsoftware und der Dokumentation zu suchen sind. Bei Updates oder Upgrades beschränken sich die Rechte des Kunden im Falle von Mängeln auf die neue Funktion des Updates oder Upgrades.
6.2 Für Mängel der überlassenen Programme leistet Gurock zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines neuen Software-Releases (Nachbesserung). Anweisungen von Gurock zur Umgehung eines Softwaremangels (Workaround) gelten als ausreichende Nachbesserung.
6.3 Ist der Nachbesserungsversuch von Gurock fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Tritt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nachbesserung vom Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des betreffenden Mangels zu.
6.4 Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit dem erstmaligen Download der Lizenzsoftware auf das Computersystem des Kunden. Bei der Lieferung von Updates oder Upgrades beginnt die Frist für solche Lieferungen jeweils mit dem Download des Updates oder Upgrades.
6.5 Als vereinbarte Beschaffenheit der Lizenzsoftware gelten in jedem Fall nur die Angaben in der Dokumentation zu den betreffenden Lizenzprogrammen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Gurock stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der betroffenen Lizenzprogramme dar.
7. Haftung
7.1 Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Gurock ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
7.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Gurock auf die Verletzung von Vertragspflichten, die Kardinalpflichten sind, beschränkt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist der Schadensersatz der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, die im Zusammenhang mit der Überlassung der Lizenzsoftware am Stichtag allgemein vorhersehbar und typisch sind. Die Höhe des von Gurock zu fordernden Schadensersatzes ist auf den vom Kunden für die Überlassung der Lizenzsoftware gezahlten Betrag begrenzt.
7.4 Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit Gurock für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen einzustehen hat.
7.6 Die Haftungsbeschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.7 Schadensersatzansprüche des Kunden, die sich auf Mängel der gelieferten Lizenzsoftware beziehen, verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht für Mängel, die von Gurock arglistig verschwiegen worden sind.
7.8 Die Haftung für eine Testversion ist in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Unterstützung
Gurock stellt auf seiner Website ausführliche TestRail-Dokumentation und -Anleitungen zur Verfügung und versorgt den Kunden nach eigenem Ermessen und in von Gurock festgelegten Abständen mit Updates und weiterem eingeschränktem technischen Support, solange der Supportplan des Kunden gültig ist.
9. Öffentlichkeitsarbeit
Der Kunde räumt Gurock das Recht ein, den Namen und das Logo der Organisation des Kunden als Kunden auf der Website von Gurock und in anderen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien zu nennen. Innerhalb von dreißig Werktagen nach schriftlicher Aufforderung wird Gurock den Namen und das Logo der Organisation des Kunden von der Website von Gurock entfernen und den Namen und das Logo der Organisation des Kunden nicht mehr in anderen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien von Gurock verwenden.
10. Streitigkeiten, anwendbares Recht, Mitteilungen
10.1 Diese Bedingungen (und alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Verfahren oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus diesen Bedingungen oder ihrem Zustandekommen ergeben) unterliegen deutschem Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
10.2 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Gurock für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus den vorliegenden Bedingungen ergeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.3 Mitteilungen von Gurock an den Kunden können auf der Website, unter gurock.com und/oder an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder an eine vom Kunden angegebene aktualisierte E-Mail-Adresse gesendet werden. Mitteilungen an Gurock müssen an contact@gurock.com und/oder Gurock Software GmbH, Südliche Ringstraße 175, 63225 Langen, Deutschland, Registernummer: HRB 50785 Amtsgericht Langen (Hessen), gerichtet werden.
10.4 Der offizielle Wortlaut dieser Bedingungen und etwaiger Anhänge sowie alle hierin enthaltenen Mitteilungen sind in englischer Sprache abgefasst.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen sind grundsätzlich nicht übertragbar. Gurock kann jedoch diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl übertragen. Widerspricht der Kunde dem nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb eines Monats nach einer entsprechenden Mitteilung, so gilt dies als Zustimmung.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck und der Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Vertragslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien den Punkt bei Abschluss des Vertrages bedacht hätten.
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